Kündigung
Kündigungen bzw. Vereinsaustritte können schriftlich
- postalisch an die Vereinsanschrift oder
- per eMail an mitgliederverwaltung@turn-club-bissendorf.de
übermittelt werden.
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist laut § 2.3 a der Vereinssatzung mit Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalenderhalbjahres möglich.
Die Kündigung einer Teilnahme an Sportarten mit Spartenbeiträgen ist üblicherweise mit kürzerer Frist möglich. Informationen dazu sind beim zuständigen Übungsleiter erhältlich.
Gelegentlich erkundigen sich Mitglieder infolge des Wegfalls eines einzelnen Sportangebots nach Sonderkündigungsmöglichkeiten für die Vereinsmitgliedschaft. Der Verein gewährt prinzipiell keine kürzeren Kündigungsfristen, weil
- die Kündigungsmöglichkeit zum Kalenderhalbjahr bereits vergleichsweise kurz ist,
- jedes Vereinsmitglied an zahlreichen Sportangeboten teilnehmen kann auch wenn ein einzelnes Angebot entfällt und
- der Vereinsbeitrag nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt darstellt, sondern die satzungsgemäße Verpflichtung der Mitglieder ist, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern entfällt der Vereinsbeitrag auch nicht, wenn der Verein ein Sportangebot nicht mehr aufrecht erhält. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Die Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.