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Beiträge

 

 

§ 1 Beiträge

 

1.1 Der Turn-Club Bissendorf e.V. erhebt gemäß seiner Satzung von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und gegebenenfalls Umlagen zum Ausgleich des Haushaltes.
 

1.2 Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal des Kalenderjahres, in welchem die Mitgliedschaft beantragt wird. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Ende des Kalenderhalbjahres, in welchem auch die Mitgliedschaft endet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderhalbjahres.
 

1.3 Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind gemäss §2.6 der Satzung unaufgefordert zu zahlen und werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Ein Antrag auf Einstufung in die Beitragsgruppe e) muß unaufgefordert 6 Wochen vor Ende des Kalenderjahres (oder mit dem Aufnahmeantrag) jährlich neu beim Vorstand eingereicht werden.

 

 

§ 2 Beitragssätze

 

2.1 Mitgliedsbeiträge
(Die Beiträge werden generell halbjährlich bzw. jährlich abgebucht. Ausnahmen: Die Beiträge für die Reitabteilungen werden monatlich, die Beiträge für die Bissendorfer Panther werden vierteljährlich abgebucht)

 

Gruppe

Beitrag/ Jahr 

a)

 Erwachsene über 18 Jahre

84 €

b)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

45 €

c)

Eltern und Kind (Erziehungsberechtigte/r mit Kind bis 3 Jahre)

84 €

d)

Familienbeitrag (gilt für alle Mitglieder einer Familie, sofern die Kinder unter 18 Jahre sind)

168 €

e)

Auszubildende, Schüler, Studenten bis zum 27. Lebensjahr

60 €

 

 

Zuschläge/ Spartenbeiträge:

 

 

Teilnehmer beim JUDO

24 €

 

Teilnehmer beim Eiskunstlauf

24 €

 

Inline Hockey

60 €

 

 

Individuelle Gebühren:

 

 

alle Reitabteilungen

zusätzlich Unterrichtstunden-  oder Monatsgebühren

2.2 Aufnahmegebühr

 

Gruppe

Gebühr

a)

Erwachsene über 18 Jahre

6 €

b)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

3 €

c)

Familien

10 €

2.3 Sonstige Gebühren

 

Jährlicher Zuschlag für Mitglieder ohne Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

10 €

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Über weitere Ermäßigungen oder Erlaß des Beitrages entscheidet der Vorstand.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.04. 2020 in Kraft und ersetzt die Beitragssatzung vom 01.01.2017.


Bissendorf, den 04 März 2020